Untersuchung & Beratung

Eltern/Sorgeberechtigte können Kinder und Jugendliche aller Altersstufen mit Verhaltensauffälligkeiten und emotionalen Problemen zur kinder- und jugendpsychiatrischen Untersuchung anmelden.

In der Praxis vorgestellte Kinder und Jugendliche müssen nicht automatisch an kinder- und jugendpsychiatrischen Krankheiten leiden. Im Gespräch gilt es Symptome, die oft noch zur normalen Entwicklung gehören, von Bildern mit Krankheitswert abzugrenzen, um diese frühzeitig behandeln und damit vorbeugen zu können.

In 1-4 Untersuchungsterminen werden mittels Gesprächen, Aufgaben und Fragebögen mögliche Ursachen für die Probleme und Auffälligkeiten versucht herauszufinden.

In einem Ergebnisgespräch werden die Ergebnisse der Untersuchung besprochen und gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen sowie den Eltern/Sorgeberechtigten mögliche Beratungs- und Behandlungsangebote abgestimmt.

Gutachterliche kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchungen können im Auftrag des Gerichts durchgeführt werden.